

Weiterbildung während der Phase von Kurzarbeit
Durch finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond können Unternehmen ihre Mitarbeiter fortbilden und qualifizieren.
Zur Auswahl stehen unterschiedliche Förderprogramme, bei denen die Bundesagentur für Arbeit sich an den Kosten für Weiterbildung während der Zeiten von Kurzarbeit beteiligt. Nutzen Sie diese Chance, denn bei besserer Auftragslage verfügen Sie über eine höher qualifizierte Belegschaft und gehen gestärkt aus der Krise.
WeGebAU-Förderung: Weiterbildung für Mitarbeiter, die nicht kurzarbeiten
Bei der Weiterbildung Ihrer ungelernten und gering qualifizierten Mitarbeiter
(Alter:
ab 45 Jahre) erhalten Sie ebenfalls finanzielle Unterstützung von der
Bundesagentur für Arbeit. Sie bekommen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt
bis zu 60%. Die Weiterbildungskosten können bis zu 100% übernommen
werden. Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2010 begonnen haben.
Das Bildungszentrum für Logistik und Verkehr BECKER ist zertifizierter Bildungsträger und nimmt uneingeschränkt an dem Förderprogramm teil.
Über unsere geförderten Bildungsangebote informieren wir Sie direkt unter 02331/9466-0, 02371/82070-0 oder per email unter info@blv-becker.de.
Zur besseren Lesbarkeit haben wir auf die weibliche Form verzichtet. Alle Angaben beziehen sich selbstverständlich auf Frauen und Männer.
Stand 2010-01-25