Meister-BAföG
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) Leistungen
bei Teilzeitlehrgängen:
- Lehrgangskosten
(ohne Literaturkosten) und Prüfungsgebühren bis zu 10.226,-- €
- (30,5% als Zuschuss/69,5%
als Darlehen) sowie fachpraktische Arbeiten bis zu 50%, max. 1.534,-- € als
Darlehen (Prüfungsgebühren werden im Nachhinein gefördert)
- Kinderbetreuungskosten
bei Alleinerziehenden bis 113,-- € monatlich als Zuschuss
Leistungen
bei Vollzeitlehrgängen:
- Wie Teilzeitlehrgänge
und zusätzlich
- Einkommens-
und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag
- Höchstsätze:
ledig 675,-- €, verheiratet + 215,-- €; je Kind mit Kindergeldanspruch
- + 210,-- €,
davon max. 229,-- € + 105,-- € pro Kind als Zuschuss/Restbetrag
als Darlehen; Vermögensfreibetrag: ledig 35.791,-- € + 1.790,-- € für
jedes Familienmitglied
Darlehen:
- Während
der Dauer des Lehrganges und 2 Jahre Karenzzeit (max. 6 Jahre) zins-
und tilgungsfrei
- Danach zinsgünstiges
Darlehen (variabler Zins) und einkommensabhängige Rückzahlung
von in der Regel 128,-- € pro Monat binnen 10 Jahren
- mit Nachweis
des Bestehens der Prüfung reduziert sich das Restdarlehen um 25%
- Vorzeitige Tilgung
möglich (kein Teilerlass)
- Bei Existenzgründung
innerhalb der Karenzzeit unter bestimmten Voraussetzungen ist der Erlass
bis zu 66% des Darlehenanteiles der Maßnahmekosten möglich
- Stundung bei Betreuung von Kindern unter 10 Jahren, weniger als 30 Stunden Erwerbstätigkeit
und das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt
Antragsfristen:
- Unterhaltsbeitrag
(frühestens ab dem Monat der Antragstellung)
- Maßnahmebeitrag
(bis Beendigung der Maßnahme)
Antragstellung:
- Teilnehmer,
die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, stellen den Antrag
bei der Bezirksregierung Köln, Ausbildungsförderung, in Aachen
oder bei der Kammer in dessen Zuständigkeitsbereich die Fortbildungsmaßnahme
durchgeführt wird.
- Teilnehmer,
die ihren Wohnsitz außerhalb Nordrhein-Westfalens haben, stellen
den Antrag bei der für sie zuständigen Landesbehörde.
- Den Bescheid über
die Förderung und die Auszahlung der Zuschüsse
erhalten Sie in Nordrhein-Westfalen direkt von der Bezirksregierung Köln,
Dezernat 49 – Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung
NRW, 50606 Köln. Kurz danach werden Ihnen die Darlehensverträge durch
die KfW-Bankgruppe, Niederlassung Bonn, Abt. Aufstiegsförderung, 53170 Bonn,
zwecks Unterschrift zugestellt.
Voraussetzungen
für die Förderung:
Ziel der Maßnahmen:
- Maßnahmen,
die gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen
nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder auf vergleichbare
Abschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereiten
(z. B. Meister, Fachwirte, Fachkaufleute, staatl. geprüfte Techniker
und Betriebswirte)
- Förderung
in der Regel nur für eine Fortbildung
- Ausnahme: Der
Zugang zum zweiten Fortbildungsziel (z. B. Gepr. Betriebswirt, Gepr.
Technischer Betriebswirt) wird erst durch das Erreichen des ersten
Fortbildungsziels (z. B. Industriemeister, Fachwirte, Fachkaufleute,
aber nicht Hochschulabschlüsse) eröffnet
Vollzeitmaßnahmen:
- Mindestens 400
Unterrichtsstunden
- Innerhalb von
36 Monaten abgeschlossen
- In der Regel
an 4 Tagen mindestens 25 Unterrichtsstunden je Woche
Teilzeitmaßnahmen:
- Mindestens 400
Unterrichtsstunden
- Innerhalb von
48 Monaten abgeschlossen
- In der Regel
mindestens 150 Unterrichtsstunden in 8 Monaten
- Auch als Kombination
mit geeigneten Selbstlernprogrammen und Medien
Fernunterricht:
- Mindestens 400
Unterrichtsstunden (Lehrbriefe und Präsenzunterricht)
- Zulassung nach § 12
Fernunterrichtsgesetz
Staatsangehörigkeit:
- Deutsche/r
- EU/EWR-Ausländer,
die vor Beginn der Maßnahme im Inland in einem Beschäftigungsverhältnis
gestanden haben und dieses in einem inhaltlichen Zusammenhang zur Fortbildung
stand
- Ausländer
mit Wohnsitz im Inland und Asylberechtigung oder Flüchtlingsstatus,
einem Elternteil oder Ehegatte Deutscher oder mit Abschiebeschutz
- Heimatlose Ausländer
- Andere Ausländer,
die sich 3 Jahre rechtmäßig im Inland aufgehalten haben
und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind
Eignung des Teilnehmers:
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt
Leistungen (Teilnahme und Bemühungen) im Unterricht
Ausschlussgründe:
- Ausbildungsförderung
nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, Unterhaltsgeld nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder § 6 Abs. 1 Berufliches Rehabilitationsgesetz
oder Leistungen zur Rehabilitation nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
- Förderungsbeschränkung
auf Lebensunterhalt durch Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
wenn nur Kosten der Maßnahme gefördert wurden.
Über unsere geförderten
Bildungsangebote informieren wir Sie direkt unter 02331/9466-0, 02371/82070-0
oder per email unter info@blv-becker.de.
Zur besseren Lesbarkeit haben wir auf die weibliche Form
verzichtet. Alle Angaben beziehen sich selbstverständlich auf Frauen und Männer.
Stand 07.2009